DSB Regel 1.58 SpO (Auszug):

Waffe: zugelassen sind Repetiergewehre, welche bis einschließlich 31.12.1963 als Ordonnanzwaffen geführt  wurden, der Nachweis der Originaltreue obliegt dem Schützen. Einzellader, Unterhebelrepetiergewehre und Selbstladegewehre sind nicht zugelassen.

Abzugswiderstand ≤ 1.500g, keine optischen Zielhilfsmittel, keine Laufbeschwerung, auch keine Zusatzgewichte, keine Flimmerbänder, keine Mündungsbremsen.

Munition: handelsübliche, auch wieder geladene Zentralfeuerpatronen

Scheiben: 10er Ringscheibe Nr. 4, Ø 500mm /   ∅ 154,4 mm  (reduziert 50m)

Entfernung: 100m  -/50m

Anschlag: liegend freihändig / stehend freihändig

Programme: 40 Schuss bestehend aus zwei Serien liegend a 10 Schuss und zwei Serien stehend a 10 Schuss

Schiesszeit: 45 Minuten

Probeserie: vor Beginn des Wettkampfes, 5 Schuss

1.58.G Ordonnanzgewehr mit „Geschlossener Visierung“

1.58.O Ordonnanzgewehr mit „Offener Visierung“ 

2-2014-Ordonnanzgewehr

B.11. Ordonnanzgewehr, BSSB Disziplin

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