DSB Regel 1.58 SpO (Auszug):
Waffe: zugelassen sind Repetiergewehre, welche bis einschließlich 31.12.1963 als Ordonnanzwaffen geführt wurden, der Nachweis der Originaltreue obliegt dem Schützen. Einzellader, Unterhebelrepetiergewehre und Selbstladegewehre sind nicht zugelassen.
Abzugswiderstand ≤ 1.500g, keine optischen Zielhilfsmittel, keine Laufbeschwerung, auch keine Zusatzgewichte, keine Flimmerbänder, keine Mündungsbremsen.
Munition: handelsübliche, auch wieder geladene Zentralfeuerpatronen
Scheiben: 10er Ringscheibe Nr. 4, Ø 500mm / ∅ 154,4 mm (reduziert 50m)
Entfernung: 100m -/50m
Anschlag: liegend freihändig / stehend freihändig
Programme: 40 Schuss bestehend aus zwei Serien liegend a 10 Schuss und zwei Serien stehend a 10 Schuss
Schiesszeit: 45 Minuten
Probeserie: vor Beginn des Wettkampfes, 5 Schuss
1.58.G Ordonnanzgewehr mit „Geschlossener Visierung“
1.58.O Ordonnanzgewehr mit „Offener Visierung“
B.11. Ordonnanzgewehr, BSSB Disziplin
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