DSB Regel 2.10, 2.11, 2.12 SpO (Auszug):
Waffe: zugelassen sind Luftdruck-, Federdruck- und Gasdruckwaffen mit einer Geschossenergie bis 7,5 Joule. Der Schütze ist für seine Druckluftkartusche bzw. Druckgaskartusche allein verantwortlich. Druckluftkartuschen bzw. Druckgaskartuschen mit abgelaufener Nutzungsdauer dürfen nicht verwendet werden.
Gewicht: max 1.500 g, Abzugswiderstand: min. 500g
Schäftung: siehe 2.10.4 ,9.8 der SpO des DSB,
Visierung: siehe Pistolentabelle Teil 2 der SpO. Es ist nur eine offene Visierung erlaubt. Optische, spiegel-, laserstrahl-, fernrohrartige sowie elektronische Hilfen etc. sind verboten. Visierschutz an Kimme und Korn ist nicht erlaubt.
Sonderregelungen für die Disziplin 2.11 Auflageschießen, siehe Teil 9 der SpO.
Munition: 4,5 mm (.177); Das Auslösen der Treibladung ohne Geschoss während des Wettkampfes wird als Fehler gewertet.
Anschlagart: Der Schütze muss völlig frei, ohne Unterstützung, mit beiden Füßen auf dem Boden innerhalb des Schützenstandes stehen. Das Sportgerät darf nur mit einer Hand gehalten und abgefeuert werden. Der Schießarm und das Handgelenk dürfen weder durch Hilfsmittel gehalten werden noch gestützt oder bandagiert sein. Siehe 2.1 der SpO.
Ausnahmeregelungen für das Auflageschießen siehe Teil 9 der SpO
Wettkampfschüsse: 1.10 SpO 40/20 Schuss; 2.11 SpO 30 Schuss; 2.12. SpO 60/30 Schuss
Scheiben: 10er Ringscheibe Nr. 7, ∅ 155,5 mm, innen 10 ∅ 11,5 mm
Entfernung: 10 m
Schiesszeit: 2.10 SpO – 60/ 35 Minuten Gesamtzeit; 2.11 SpO – 55 Minuten; 2.12 SpO 10 sec./Schuss (alle Zeiten f. Zuganlagen)
Sonderregelungen, Ergänzungen zur Sportordnung:
Die hier zusammengestellten Hinweise dienen nur als Information, es gelten die aktuellen Veröffentlichungen des BSSB bzw. des DSB!
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