Alle Schützinnen mit dem Geburtsjahr 1960 bis 1994 die Mitglied im BSSB sind, sind teilnahmeberechtigt. Zwei Schützinnen aus einem Gau bilden eine Mannschaft. Schießbekleidung (Jacke, Hose, Schuhe) ist beim Schießen auf die Klappscheiben nicht zugelassen. die Oberbekleidung muss lose am Körper hängen. Als Oberbekleidung ist nur T-Shirt, Pullover, Bluse und/oder Weste gestattet. Für das Klappscheibenschießen ist der Ständer für die Gewehrablage nicht gestattet. die Mannschaften können aus zwei Gewehr-, zwei Pistolen- oder einer Gewehr- und einer Pistolenschützin bestehen.
Anmeldung schnellstmöglich über die Gaudamenleitung. Anmeldeschluss beim BSSB ist der 20. Mai 2015, die Anzahl der Mannschaften ist auf 50 Paare begrenzt. Es zählt der Anmeldeeingang.
Weitere Informationen im Ausschreibungsheft des BSSB bzw. auf der Damenseite der HP des BSSB (www.bssb.de)